
Was ist ein Biozid-Produkt?
"Substanzen oder Zubereitungen, die dazu dienen, schädliche Organismen (Pilze, Algen, Bakterien, Viren, Insekten usw.) zu zerstören, abzuwehren oder unschädlich zu machen, ihre Auswirkung zu verhindern oder sie zu durch eine chemische oder biologische Aktion zu bekämpfen" ANSES-Definition
Was ist die Biozid-Verordnung?
Die Biozid-Verordnung ist eine europäische Verordnung, deren Hauptziel die Verbesserung der freien Bewegung von Biozid-Produkten bei gleichzeitiger Garantie einer hohen Schutzstufe für Menschen, Tiere und Umwelt ist. Sie unterstreicht den Wunsch der Europäischen Union, Gesetze zur Qualität und Effektivität dieser Biozide zu erlassen und unkontrollierte Verwendung von Produkten zu vermeiden, die gesundheits- und umweltschädlich sind. Sie betrifft Desinfektionsmittel (Chlor, Brom usw.), Schutz- und Schädlingsbekämpfungsprodukte sowie Erzeugungsprozesse für Biozid-Produkte vor Ort, beispielsweise Elektrolyse.
Die Verordnung 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates definiert die Regeln für die Anwendung von aktiven Biozid-Substanzen, ihre Verfügbarkeit und ihre Verwendung. In Europa wird die Bewertung der Effektivität und Risiken jeder chemischen Substanz durch die ECHA (Europäische Chemikalienagentur), einer Agentur der Europäischen Union, durchgeführt. Wenn diese die Bestandteile des Produkts genehmigt hat, erhält dessen Hersteller einen Zeitraum von zwei Jahren, um es validieren zu lassen und eine Marktzulassung in einem oder mehreren europäischen Ländern zu erhalten.
In Frankreich wird diese Marktzulassung durch die ANSES (Französische Agentur für Nahrungsmittel-, Umwelt- und Arbeitsgesundheit und -sicherheit) erteilt. Die Liste der in Europa zugelassenen Substanzen ist auf der Webseite der ECHA sowie auf den Seiten der jeweiligen nationalen Agentur verfügbar.

Biozid-Produkt im Schwimmbad
Die Verordnungen umfassen alle Schwimmbad-Desinfektionsprodukte (Chlor, Brom, Aktivsauerstoff usw.) sowie Anti-Algen- und Einwinterungsprodukte.
Die Biozid-Verordnung wurde durch das Egalim-Gesetz vom 30. Oktober 2018 (auf Französisch) gestärkt, die eine Bewerbung dieser Produkte für die allgemeine Öffentlichkeit verbietet, deren Selbstbedienungsverkauf untersagt und bestimmte gewerbliche Praktiken (Ermäßigungen, Rabatte und Abzüge) verbietet. Das Ziel dieser Stärkung ist die verringerte Aussetzung von Mensch und Umwelt hinsichtlich dieser Biozid-Substanzen, ihre Effektivität zu erhalten, die Entwicklung von Widerstandsfähigkeit zu vermeiden , indem unnötige Verwendung beschränkt wird, und unter Kunden und Fachleuten ein besseres Bewusstsein zu schaffen.

Die richtige Dosis zur richtigen Zeit für den richtigen Bedarf
Diese Verordnung erfordert, dass Schwimmbäder gewissenhafter betrieben werden , damit der Verbrauch an Biozid-Produkten sowie die Abgabe von aufbereitetem Wasser verringert wird. Dies umfasst eine regelmäßige Analyse der Hauptparameter des Wassers (Temperatur, TAC, TH, pH, Pegel des Desinfektionsmittels usw.), um das Auftauchen von Problemen zu verhindern (Kalkablagerungen, Algen, rutschige Wände, zu hohe Temperatur usw.) und um den Aufbereitungsbedarf zu identifizieren (Waschen der Filtermedien, Zugabe von Desinfektionsmittel, Korrektur des pH-Werts usw.).
Es gibt heute Lösungen, die diese Arbeiten erleichtern und vereinfachen: Kartuschenfilter mit hoher Kapazität, Pumpen mit variabler Drehzahl, Salz-Elektrolysezellen, Reinigungsroboter, reversible Wärmepumpen (insbesondere heute aufgrund der Multiplikation von Wärmewellen) und vor allem Automatisierung.
Dank der Automatisierung von Analyse- und Korrekturaufgaben, gibt es keine Unterlassungen und keine Beschränkungen mehr. Die Automatisierung überwacht 24 Stunden pro Tag auf Probleme und korrigiert diese durch Auslösung der passenden Aktion zum richtigen Zeitpunkt und mit der richtigen Dosierung, wodurch der Betrieb von Schwimmbädern gewissenhafter durchgeführt wird.
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